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   BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71   

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BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71 (https://dejure.org/1974,1423)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1974 - VIII C 123.71 (https://dejure.org/1974,1423)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1974 - VIII C 123.71 (https://dejure.org/1974,1423)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einberufung der Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Heranziehung zum Grundwehrdienst vor Abschluss des Studiums als besondere Härte im Sinne des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) - Unzumutbarer Zeitverlust durch Verlust des "Industriesemesters" - Maßgeblichkeit der ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
    Auch die Verlängerung der Ausbildung um zwei Semester, die dadurch eintritt, daß Studenten unter Verlust eines an der Ingenieurschule zurückgelegten Semesters ihr Studium an der Fachhochschule neu beginnen müssen und erst nach sieben statt - wie früher - nach sechs Semestern abschließen können, begründet noch keinen Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG (BVerwGE 41, 160; Urteil vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 -).

    Das Verwaltungsgericht hatte - wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (insbesondere BVerwGE 41, 160) entschieden hat - davon auszugehen, daß derartige studienbegleitende Ergänzungskurse, die auf Grund der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz angeboten und empfohlen werden, um den Fachchulstudenten den Anschluß an das Fachhochschulstudium zu ermöglichen, auch generell geeignet sind, diesen Zweck ohne unzumutbare Belastungen zu erfüllen.

  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69

    Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats können jedoch als Härtegründe im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nur Umstände in Betracht gezogen werden, deren Eintritt das Verwaltungsgericht nicht nur als möglich, sondern als hinreichend wahrscheinlich angesehen hat (Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 46 = BWV 1970, 212 = NZWehrr. 1970, 194]).
  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
    Er hatte sein Studium im Wintersemester 1970/71 begonnen und diesen Ausbildungsabschnitt damit am 1. April 1971 noch nicht weitgehend gefördert (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70]).
  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
    Wegen der Gestaltungswirkung des Einberufungsbescheides (BVerwGE 31, 324) kann auch insoweit der Kläger sich nur auf solche Zurückstellungsgründe berufen, die bis zum Gestellungstermin eingetreten sind.
  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
    Soweit schließlich der Kläger sich auf die Schwierigkeiten berufen hat, die ihm im Falle seiner Einberufung zum 1. April 1971 dadurch erwachsen würden, daß zum Beginn des Wintersemesters 1971/72 die Fachschulen in Fachhochschulen ungewandelt werden würden, ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß eine besondere Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG auch dann vorliegen und die Zurückstellung rechtfertigen kann, wenn keiner der Tatbestände vorliegt, bei deren Erfüllung gemäß Satz 2 der Vorschrift in der Regel ein Fall besonderer Härte anzunehmen ist (vgl. BVerwGE 34, 188 [189]).
  • BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72

    Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
    Maßgebend für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Musterungsbescheides ist, ob aus der Sicht des Zeitpunktes der Beendigung des Musterungsverfahrens dem Kläger am nächsten Einberufungstermin, hier dem 1. April 1971, zu dem er zur Leistung des vollen Grundwehrdienstes tatsächlich einberufen wurde, ein Zurückstellungsgrund zur Seite stand (Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 49.72 - und vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 113.72 -).
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
    Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
    Bei der Beurteilung der Feststellungen des Verwaltungsgerichts ist von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auszugehen, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn weiter durch studienbegleitende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife wie der Kläger an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnwoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280]; BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70

    Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
    Bei der Beurteilung der Feststellungen des Verwaltungsgerichts ist von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auszugehen, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn weiter durch studienbegleitende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife wie der Kläger an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnwoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280]; BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).
  • BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 113.72

    Anfechtung eines eine Zurückstellung verfügenden Widerspruchsbescheids der

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
    Maßgebend für die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Musterungsbescheides ist, ob aus der Sicht des Zeitpunktes der Beendigung des Musterungsverfahrens dem Kläger am nächsten Einberufungstermin, hier dem 1. April 1971, zu dem er zur Leistung des vollen Grundwehrdienstes tatsächlich einberufen wurde, ein Zurückstellungsgrund zur Seite stand (Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 49.72 - und vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 113.72 -).
  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 117.71

    Ermessenspielraum der zuständigen Behörden bei der Entscheidung der

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
    Dabei ist zu bemerken, daß die vorliegende Sache in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht ähnlich gelagert ist wie die bereits erwähnte Sache VG 0 29 I 71/0 80 I 71 des Verwaltungsgerichts Regensburg, deren Akten vom Verwaltungsgericht teilweise mit verwertet worden sind und zu der im Revisionsverfahren das Urteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 117.71 - ergangen ist.
  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69

    Annahme der Zurückstellung vom Wehrdienst durch besondere Härte - Vorliegen von

  • BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 171.69

    Zurückstellung vom Grundwehrdienst wegen des Besuchs einer Ingenieurschule -

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 70.68

    Zurückstellung wegen Sicherung der Unternehmensnachfolge - Besondere Härte durch

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 14.76

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen

    Und ferner können nur solche Nachteile in Betracht gezogen werden, deren Eintritt nicht nur möglich, sondern hinreichend wahrscheinlich ist (vgl. Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 46 = BWV 1970, 212 = NZ Wehrr. 1970, 194] und vom 24. April 1974 - BVerwG VIII C 123.71 -).
  • BVerwG, 07.10.1974 - VIII C 124.71

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Zurückstellung - Anrechnung der Lehrzeit auf ein

    Dabei ist zu bemerken, daß die vorliegende Sache in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht ähnlich gelagert ist wie die Sachen VG O 29 I 71/O 80 I 71 und VG O 90 I 71/O 98 I 71 des Verwaltungsgerichts Regensburg, deren Akten vom Verwaltungsgericht teilweise mit verwertet worden sind und zu denen im Revisionsverfahren die Urteile des beschließenden Senats vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 117.71 - und vom 24. April 1974 - BVerwG VIII C 123.71 - ergangen sind.
  • BVerwG, 14.10.1974 - VIII B 25.74

    Wehrdienstrechtliche Ausgestaltung der Anfechtung eines Tauglichkeitsbescheids

    Maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ob ein Musterungsbescheid rechtswidrig ist und den Kläger in seinen Rechten verletzt, ist die bei Abschluß des Musterungsverfahrens gegebene Sach- und Rechtslage; von dieser ist auf die am nächstmöglichen Einberufungstermin gegebenen Verhältnisse zu schließen (vgl. die Urteile vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 49.72 - und vom 24. April 1974 - BVerwG VIII C 42.73 und BVerwG VIII C 123.71 -).
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